Vertretung gegenüber Behörden

Vertrauensvolle Vertretung – Ihre Interessen im Fokus

Was bedeutet Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten?
Im Rahmen der rechtlichen Betreuung geht es nach § 1823 BGB darum, Menschen zu unterstützen, die selbst nicht in der Lage sind, ihre Rechte und Interessen gegenüber Behörden oder vor Gericht wahrzunehmen. Das können Situationen sein, in denen Anträge gestellt, Widersprüche eingelegt oder rechtliche Verfahren begleitet werden müssen. Meine Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass Ihre Stimme gehört wird und Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Meine Herangehensweise – mit Verständnis und Weitsicht
Ich weiß, dass behördliche oder gerichtliche Verfahren oft mit Unsicherheiten oder Ängsten verbunden sind. Deswegen lege ich besonderen Wert darauf, Sie transparent und verständlich über jeden Schritt zu informieren. Meine Arbeit beginnt mit Zuhören: Ich nehme mir Zeit, Ihre Wünsche und Bedürfnisse genau zu verstehen. Diese bilden die Grundlage für unser gemeinsames Handeln.

In welchen Fällen bin ich für Sie da?

  • Anträge bei Behörden: wenn es z.B. um Sozialleistungen, Pflegegrade oder andere Anträge geht
  • Widersprüche und Einsprüche: wenn Bescheide nicht Ihren Bedürfnissen entsprechen
  • Gerichtliche Verfahren: wenn ein Verfahren notwendig ist, begleite ich Sie mit der nötigen fachlichen und menschlichen Unterstützung. Ich stehe vor Gericht für Sie ein und achte darauf, dass Ihre Position klar und nachvollziehbar dargelegt wird.

 

Mein Ziel ist es, Ihnen Sicherheit und Entlastung zu geben. Ich verstehe meine Arbeit als Unterstützung in einer herausfordernden Lebensphase. Sie können darauf vertrauen, dass ich stets in Ihrem Interesse handeln und gemeinsam mit Ihnen Lösungen entwickeln werde, die Ihre Rechte und Würde bewahren.